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Buchbesprechung – Sorgerecht und väterliche Gewalt – Ein Plädoyer gegen die Gleichwertigkeit der Elternschaft von Mutter und Vater (Fragen an das Bundesverfassungsgericht)

By 29. Mai 2026No Comments



Cover: Sorgerecht und väterliche Gewalt – Ein Plädoyer gegen die Gleichwertigkeit der Elternschaft von Mutter und Vater (Fragen an das Bundesverfassungsgericht) von Ilka Schnaars erschienen 2025 im Christel Göttert Verlag

„Das Kind braucht keine Mutter, solange es einen Vater hat“.

Diese Überzeugung ist nicht nur die der Leihmutterschaftsindustrie, der Erfinder der künstlichen Gebärmutter oder der Vaterrechtler. Sie ist im Kern die Haltung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), das im Jahre 2013 ein dementsprechend wirksames Urteil sprach, das für die Familiengesetzgebung wegweisend wurde. Zu dieser bedrückenden und zugleich wachrüttelnden Bilanz kommt die Juristin und Sozialpädagogin Ilka Schnaars, die mit ihren Fragen an das BVerfG eine nachhaltige Wende im gegenwärtigen Denken über das Elternrecht anmahnt.
Die völlige Verdrehung der Tatsachen – als sei es die Mutter, die zu viel Macht habe und ihrem Kinde schade – ermöglichte es moralisch, den Vater als von den Gesetzen diskriminiert hinzustellen. In dieser Moral, so legt es Ilka Schnaars frei, hat sich das BVerfG von einem vorangegangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) überzeugen lassen, nämlich, dass die Ungleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Vätern eben jene Diskriminierung darstelle, und ihm im Namen der Gleichberechtigung auch gleiches Elternrecht zuzugestehen sei. Diese Haltung folgt der Überzeugung von der Richtigkeit der völligen Gleichbehandlung generell von Müttern und Vätern, welche wiederum von der verfassungsgemäßen Gleichbehandlung von Frauen und Männern abgeleitet wurde. War das Urteil nicht eine nicht zu beanstandende, ja sogar überfällige Herstellung von Gerechtigkeit? Ilka Schnaars zeigt wie schädlich es in Wirklichkeit für Mutter und Kind ausgewirkt hat. Die verheerenden Folgen beweisen: es handelte sich um einen Kurzschlussgedanken, der sogar zum Fremdschämen ist. Denn ein Vater ist nicht einfach nur ein Mann mit Kind und eine Mutter ist nicht einfach nur eine Frau mit Kind. Die Differenzierung mag vordergründig fein oder gar belanglos für die Gleichberechtigung sein, doch in der Realität hat ihre Entdifferenzierung nicht nur für die betroffenen, alleinerziehenden Mütter und Kinder verheerende Konsequenzen, sondern für alle Mütter und Kinder, und damit auch perspektivisch für alle Frauen.

Das leichtfertig positive Vaterbild des Bundesverfassungsgerichts

Mutter und Vater kommen auf völlig unterschiedliche Weise zu ihrem Eltern-Status: die Mutter durch die Geburt, der Vater durch das Gesetz. Blind für diese Realität, die nach Auffassung von Ilka Schnaars zu einer rechtlich ungleichen Gewichtung der juristischen Bewertung der Elternschaft von Mutter und Vater führen müsste, und auch blind für die zunehmende oft tödlich endende Gewalt der Väter gegenüber Müttern und Kindern ist das BVerfG dabei von einem ausschließlich positiven Vaterbild geleitet, von der Überzeugung der unendlichen Güte des Vaters und der vollkommenen Redlichkeit seiner Absichten, die er auf der Basis des Vaterrechtes ausüben können muss. Wer es nicht glauben will, Ilka Schnaars präsentiert die entsprechenden Gesetzeskommentare, die einen fassungslos zurücklassen.
Der einfältige Vater-Mythos, der auch dem sog. Neuen Vater den Weg bereitet hatte, wurde niemals im großen Stil von der Realität bestätigt, und wird es auch niemals werden können. Was den Wenigsten nämlich bewusst ist, ist die Tatsache, dass die Institution der Vaterschaft allein auf der Macht über die Frauen beruht, wobei Männer Frauen zwingen müssen, sich ihnen unterzuordnen und anzupassen, damit sie von ihrer Vaterschaft überhaupt erfahren. Oberflächlich passiert das im Rechtsstaat nicht mit Gewalt, sondern mit der Gewalt des Gesetzes und der patriarchalen Tradition seit der unnatürlichen Entstehung des Patriarchats.
Im Moment der Zerrüttung der Partnerschaft auf Augenhöhe erst wird die Gewalt spürbar und sichtbar. Keine Frau kann wissen, zu was sich der „Märchenprinz“ und spätere Vater ihrer Kinder einmal entpuppt, sollte die Beziehung in Schieflage geraten. Die meisten Frauen schlagen im Namen der Romantik alle Warnungen in den Wind, ein traditionell erwartetes Verhalten, dass den Vätern, denen sie sich mit der Bekanntgabe der Vaterschaft ausliefern, in die Hände spielt.

Dass Frauen in der frühen Bundesrepublik auf Drängen des wachsenden Feminismus immer weiter von vaterrechtlichen Diskriminierungen und Unterdrückungsmechanismen befreit wurden, und wie dies nun zurückgedreht wurde, ist ein wichtiger Bestandteil der Recherchen zu diesem Buch, zeigen sie doch, dass wir schon einmal weiter waren und die neue Gesetzgebung zum Sorgerecht nicht auf der Basis von Unwissenheit oder gar einer deutlichen Besserung der Väter entstanden ist. Die von Ilka Schnaars gezeigten Folgen bestätigen nun auf drastische Weise die ununterbrochene Notwendigkeit der differenzierten Sicht auf Mutter und Vater.

Die guten Gründe der Mütter werden ignoriert und kriminalisiert

Nicht nur alle Frauen, die ohne den Vater für ihr Kind sorgen wollen, – weil sie ihn z.B. kaum kennen oder weil er gewalttätig ist, – haben ihre guten Gründe, ein gemeinsames Sorgerecht abzulehnen. Daran muss Ilka Schnaars wiederholt erinnern, denn offenbar darf es nicht sein, dass Mütter Gründe haben; diesen Eindruck gewinnt man, wenn man die Gesetzesartikel im Vorher und Nachher vergleicht. Auch die Mütter, die sich einst entschieden hatten, mit dem Vater ihres Kindes zu leben, haben immer gute Gründe, wenn sie dem Vater keinen Anteil am Sorgerecht überlassen. Trotzdem sind Frauen, die das gemeinsame Sorgerecht ablehnen, eine sehr kleine Gruppe, wie Ilka Schnaars es ebenso betont, Boshaftigkeit ist kein Motiv für Frauen, dem Vater das Kind „vorzuenthalten“. Es wirkt vor allem der gesellschaftliche Druck, dass Mütter die Väter ins Boot holen, den sie selbst als „freien Willen“ wahrnehmen. Man könnte zwar meinen, dass Menschen im 21. Jahrhundert sich einig darüber sind, dass keine Frau gezwungen sein sollte, mit einem Mann zusammenzuleben oder mit ihm Abmachungen über ihr Kind treffen zu müssen, wenn sie mit ihm nichts zu tun haben will. Dies kann sich auch nur nachteilig auf das Kind auswirken, das ist sogar juristischer Konsens. Aber ausgerechnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist da aber anderer Meinung. Die Interessen und Rechte der Mutter sind demnach zweitrangig bis bedeutungslos. So sieht es nun auch das BVerfG und wähnt deshalb das Kindeswohl von der Mutter unabhängig, aber – und das ist bezeichnend – vom Vater unbedingt abhängig.
Daher sind es nun auch die Familiengesetze selbst, die Druck auf die Mütter ausüben und daher die besten Gründe liefern, den Kindsvater niemals bekannt zu geben. Dies ist eine Schlussfolgerung, die übrigens immer mehr Frauen ziehen.

Der blinde Fleck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Wie konnte es dazu kommen, dass der EGMR eine solche Haltung eingenommen hat, wohlbemerkt im 21. Jahrhundert? Ilka Schnaars entdeckte den fatalen Fehler im Dickicht der Geschichte dieser Familiengesetzgebung, den man nur mit unendlich viel Wohlwollen als „Denkfehler“ bezeichnen kann. Sicher nicht nur auf Drängen von Vaterrechtlern wurden beide Augen zugedrückt. Schon Jahre zuvor, Ende 1997 hatte der Gesetzgeber eheliche mit nicht ehelichen Kindern gleichgesetzt, ein tatsächlich überfälliger Schritt, der von einer großen Mehrheit bis heute getragen wird, und uneheliche Kinder aus der Stigmatisierung holte. Der Gesetzgeber beließ – und das ist entscheidend – die Pflicht der Gegenseitigkeit der Sorge der Eltern aber exklusiv in der Ehe. Daher sind unverheiratete Eltern nur dem Kind gegenüber verpflichtet. Auf die große Bedeutung dieses Details, das der EGMR einfach „übersehen“ hat, nagelt Ilka Schnaars das BVerfG mit ihren Fragen fest. Bekanntermaßen hat die unverheiratete Mutter für mindestens drei Jahre Anspruch auf den sog. Betreuungsunterhalt, weitere Ansprüche hat sie aber nicht. Die Ehe war deshalb lange ein besonderer Schutzraum, der derjenigen Mutter lebenslang finanzielle Sicherheit gewährte, die einen Mann zum sog. Familienvater machte. Jedoch wurde dieser Schutz wieder eingedampft, angefangen beim 2008 weitgehend gestrichenen Unterhalt nach einer Scheidung. Mit dem Urteil des BVerfG 2010 wurde die Bedeutung der Ehe für die Elternschaft marginalisiert und damit auch der Schutzraum der alleinerziehenden, also nicht verheirateten Mütter, so paradox es klingen mag. Denn nach der alten Gesetzeslage schützte sie ihre Nicht-Heirat vor dem Zugriff des Vaters auf ihr Kind und damit auf sie. Der Kindsvater kann seit der Entscheidung des BVerfG 2010 in jeder Konstellation Macht über Mutter und Kind ausüben, wo er vorher von der Eheschließung oder der Entscheidung der unverheirateten Mutter abhängig war. Dass das Vaterrecht Gewalt gegen die Mutter ist, wird dabei offensichtlich.

Das deutsche Sorgerecht ist Institutionelle Gewalt

Mit dem Urteil setzte eine in der Bundesrepublik beispiellose Flut an Prozessen gegen Mütter ein, die nun nicht mehr verhindern können, dass ihnen der nichteheliche Vater das Sorgerecht vollständig entziehen kann, dies ohne, dass er dafür nachweisen muss, dass das Kindeswohl durch das alleinige Sorgerecht der Mutter in Gefahr sei. Ilka Schnaars hat aufgedeckt, wie es passieren konnte, dass diese neue und zugleich ewig gestrige Gewalt durch „Vater Staat“ – der Fachbegriff ist „institutionelle Gewalt“ – zur alltäglichen Gewalt und Trennungsgewalt der Väter, die bekanntermaßen bis zum Femizid reichen kann, hinzutreten konnte. Sie beweist, wie das BVerfG selbst mit seinem Urteil das Grundgesetz, nach welchem die Mutter eigentlich besonderen Schutz genießt, konterkariert. Möglich war dies nur, weil es alle überdeutlichen Stoppzeichen und warnenden Expertisen einfach übersehen durfte.

„Der Schutz, den Mütter gemäß Art. 6 Abs. 4 GG erfahren sollten, wird ihnen nicht gewährt, wenn die Gewalt vom Staat ausgeht, der die Interessen der Väter umsetzen will, statt die Mütter vor Übergriffen zu schützen“1Schnaars 2025, S. 299

Deutlicher kann man es nicht sagen. Das Bundesverfassungsgericht als Hauptadressat des Buches wird daher nochmals auf der Basis wohlbekannter Studien daran erinnert, wie das Kindeswohl gefährdet wird, wenn das Wohl der Mutter aus dem Blickfeld gerät.

Die Kriminalisierung der mütterlichen Ausübung ihres verbrieften Rechts

Dass Mütter gute Gründe haben, dem Kindsvater das Sorgerecht vorzuenthalten und dies nichts mit „Macht“ und „Dominanzverhalten“ zu tun hat, lässt sich – das ist das bedrückende dabei – mit eben jenen Umfragen beweisen, die seinerzeit das Bundesjustizministerium (BMJ) in Auftrag gab, um das Verhalten von Müttern zu untersuchen, die das Sorgerecht nicht mit dem Kindsvater teilen wollen. Dabei ging es offenbar nicht um Verständnis, sondern um die Findung von Ansatzpunkten, wie die Gründe der Mütter entwertet werden können. Die Ergebnisse wurden vom BMJ dazu einfach von den Füßen auf den Kopf gestellt, und lieferten dem Gesetzgeber und den Vätervereinen das gewünschte Argument, die Entrechtung und, ja, letztlich die Versklavung der Mütter zu fordern und zu rechtfertigen. Blind für die Gewalterfahrungen von Müttern unterstellen auch das BVerfG und das BMJ den Müttern Machtgebaren, Boshaftigkeit, „Bindungsintoleranz“ und eine willkürliche Entfremdungsabsicht. Mit dem Begriff der „Zustimmungsverweigerung“ wird von BVerfG, BMJ und auch dem EGMR suggeriert, dass Mütter, die einfach nur von ihrem verbrieften Recht auf Verzicht des gemeinsamen Sorgerechts Gebrauch machen, eine strafbare Handlung begehen. Ihrer Empörung darüber gibt Ilka Schnaars mit ihren bohrenden Fragen an das BVerfG Raum. Auch wenn das BMJ eingeräumt hatte, dass diese Studie mit Vorsicht zu behandeln sei, verschwand diese Mahnung anschließend spurlos im Nebel der Rechtsfindungsbegründungen. Im Ergebnis darf der Vater einen Antrag auf das Sorgerecht stellen, selbst, wenn ihn die Mutter gar nicht näher kennt. Weil aus Sicht des BVerfG bisher „zu wenig“ gemeinsame Sorge von den Müttern zugelassen wird, soll sich die Mutter nun mit diesem Mann einig werden, obwohl sie mit ihm gar nichts zu tun haben will.

Das Sorgerecht wirkt wie eine staatlich verordnete Zwangsheirat

Es wirkt wie eine staatlich verordnete Zwangsheirat, sie sollen ein Paar werden, um ihre Elternschaft zu leben. Es ist Ilka Schnaars‘ Klarheit, mit der sie die Dinge auf den Punkt bringt, die dieses Plädoyer so überzeugend macht.
Dem BVerfG war natürlich bekannt, dass schon bei der alten Gesetzgebung festgestellt wurde, dass ein Streit zwischen den Eltern dem Kindeswohl nicht zuträglich ist. Es ist schon eine Binsenweisheit, dass ein Gerichtsverfahren gegen die Mutter einen solchen Streit überhaupt erst auslöst, wenn er diesen nicht schon längst beweist. Dieser Widerspruch wurde aber vom Gesetzgeber vollständig ignoriert. Ein solches Verfahren darf nun einer Mutter, die gerade erst geboren hat, die noch stillt, zugemutet werden, ein Stress, der sich unmittelbar auch auf das Kind auswirkt. Diese empörende Behandlung von Müttern passiert im 21. Jahrhundert – auf dem Altar der Gleichberechtigung. Dass eine Mutter ihr Kind abstillen muss, damit der Vater das neue Recht auf „sein Kind“ wahrnehmen kann, ist an Menschenfeindlichkeit kaum zu überbieten, und das sagt Ilka Schnaars auch in aller Deutlichkeit.
Das Vaterbild des BVerfG ist „seltsam frei von Eigeninteressen der Väter“, wie sie es ausdrückt, der Vater erscheint dort als „per se gut“. Während nun das Bedürfnis des Vaters auf „sein Kind“ oberste Priorität genießt, werden der Mutter keine eigenen Bedürfnisse mehr zugestanden. Es wird aber dem Kind ein Bedürfnis nach dem Vater angedichtet, dessen Erfüllung das sog. Kindeswohl erst herstelle. Ein Eigeninteresse der Mutter an Sicherheit und Ruhe für sich und ihr Kind ist aus Sicht des BVerfG offenbar irrelevant und schädlich. Dies steht zwar nicht explizit in den Texten, aber Ilka Schnaars schält diese versteckte Haltung meisterhaft aus ihnen heraus.

Das natürliche Primat der Mutter und deren Diskriminierung

Die Autorin weist explizit darauf hin, dass selbst das heute noch geltende Recht eigentlich davon ausgeht, dass das Recht der Mutter das primäre ist, weil es auf der natürlichen Basis beruht, nämlich, dass sie es ist, die mit dem Kind schwanger ist, es gebiert, nährt und mit ihm vom Embryo an eine enge Bindung hat. Deswegen waren die nicht verheiratete Mutter und der Kindesvater folgerichtig in ihrem Elternrecht nicht gleichberechtigt. Die natürliche Abhängigkeit des Vaters von der Mutter, die damit nicht nur begründet ist, sondern sich außerhalb jeder Machtkategorie, also auch außerhalb von Diskriminierung bewegt, soll heute trotzdem unter Berufung auf Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgehoben sein. Dabei, das ist wesentlich, wird Diskriminierung erst hergestellt, nämlich die Diskriminierung der Mutter! Das Vaterrecht ist ein juristisches Konstrukt, das sich nicht mit dem natürlichen Recht der Mutter vereinbaren lässt. Daher verletzt das geltende Familienrecht die Menschenrechte der Mutter und ist somit verfassungswidrig, das ist die logische Schlussfolgerung, die Ilka Schnaars dem BVerfG mit ihrer Analyse entgegenschleudert. Das BVerfG sollte eigentlich neutral sein, statt einseitig Vaterrechte zu vertreten, während es den grundgesetzlich zugestandenen Schutz der Mütter ignoriert, das ist der Kern des Plädoyers. Der Ausschluss des nichtehelichen Vaters vom Zugang zur elterlichen Sorge stellte nie einen schwerwiegenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters dar.

Leihmutterschaft und Versklavung durch das deutsche Sorgerecht

Die heute geltende Gesetzgebung macht Frauen quasi zu Leihmüttern, noch deutlicher: Sklavinnen der Väter. Dieser Vergleich, den Schnaars zieht, ist zutreffend, weil Mütter heute nicht nur gegen ihren Willen, sondern sogar ohne Anhörung ihr Sorgerecht verlieren, nicht, weil sie ihrem Kind Schaden zufügen würden, sondern weil es das Familiengericht so beschließen darf, wenn der Vater einen entsprechenden Antrag stellt. Allein die Tatsache, dass sie den Kindsvater ablehnt – dies wohlbemerkt immer aus gutem Grund – wird nun häufig als Kindeswohlgefährdung wegen „Bindungsintoleranz“, so die Begriffsschöpfung der Vaterrechtler, ausgelegt. Jetzt haben Mütter keine faire Chance mehr, sich zu wehren und wie auch immer sie sich verhalten, es kann nur falsch sein: Wenn der Kindsvater einen Antrag auf Sorgerecht stellt, ist der Schaden für das Kind vorprogrammiert, entweder, weil das Kind mit Unterstützung der Mutter mit einem ihm fremden Mann eine Beziehung aufbauen muss, mit dem die Mutter spätestens mit Beginn des Prozesses zerstritten ist, oder weil es seine Mutter samt seiner Muttermilch verliert. Dies alles passiert, als wäre der Schaden, den der prozessbedingte Stress ausgerechnet in der sensibelsten Phase der Säuglingszeit anrichtet, nicht schon genug. Das Kindeswohl ist – nun wird es überdeutlich – zum Vehikel für das Vaterrecht mutiert. Im Namen des „Kindeswohls“ wird das Kindeswohl ad absurdum geführt.
Ilka Schnaars führt dazu in einem eigenen Kapitel den Nachweis, wie der Schlüsselbegriff „Kindeswohl“ vorgeschoben wurde, um das reklamierte Wohl des Vaters durchzusetzen, das – der Anständige versteht jetzt – nichts als Machtgebaren und Gier ist, und das die einmal errungene Gleichberechtigung sogar rückgängig macht. Dazu erklärt sie nicht nur, was unter Kindeswohl zu verstehen ist, sondern auch, warum es vom Mutterwohl abhängt und deshalb vom Vaterrecht bedroht ist. Wie makaber das Urteil des BVerfG und die daran anschließende Familiengesetzgebung in Wirklichkeit sind, weist Ilka Schnaars am Begriff des Elternrechtes des Vaters nach, das in Beton gegossen zu sein scheint, dies, ob es ein geschriebenes Gesetz gibt oder nicht. Es begründet sich in der patriarchal geprägten Gesellschaft selbst, es ist eine Selbstreferenz, die die Natur der Mutterschaft und der exklusiven Mutter-Kind-Bindung einfach ignoriert. Es sollte klar sein, dass es kein Menschenrecht ist, ein Kind zu haben, aber es ist ein Menschenrecht, dass Mütter zum Vater ihres Kindes auf Distanz gehen können.

Rückabwicklung der Mütterrechte auf dem Altar der Gleichberechtigung

Schon 1968 hatte das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass das Elternrecht auch der Mutter des nichtehelichen Kindes zusteht. So bizarr das klingen mag, das musste tatsächlich erst einmal erkannt, erklärt und verankert werden, da „Frau und Recht offenbar eine zwielichtige Angelegenheit sind“, wie Ilka Schnaars es so treffend wie ironisch feststellt. Der alte, dem Patriarchat innewohnende Biologismus, dass das Kind dem Vater gehöre, während die Mutter nur das Gefäß seines „Samens“ sei, wurde damals endlich per Gesetz entkräftet und damit dem Menschenrecht der Mutter und des Kindes nach Jahrtausenden Patriarchat Rechnung getragen. Schnaars erinnert notwendigerweise immer wieder daran, dass das BVerfG nun versucht hat, das Rad der Geschichte rückwärtszudrehen. Es zeigt sich uns auf erschreckende Weise, wie die feministische Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau jetzt gegen die Mütter gewendet wird, ein dreister Willkürakt des BVerfG, gegen den sich in großer Mehrheit die betroffenen Mütter empören, ohne dass sie gehört würden. Die Gesetzgebung beweist uns – das sollte eigentlich sowieso klar sein -, dass das Patriarchat allein durch die Gewaltherrschaft explizit der Väter über die Mütter begründet ist und nicht durch die zahllosen Auswüchse des Machismo und der Romantik, die doch nur Symptome sind, die den Motor aber am Laufen halten, solange die Frauen nicht in den Gebärstreik treten.

Macht durch aktives Vergessen weiblicher Geschichte

Familiengesetzgebung ist kein „Gedöns“2wie es Gerhard Schröder nach seiner Wahl zum niedersächsischen Ministerpräsidenten einmal ausdrückte, das zeigt sich hier wieder einmal deutlich. Da die Gruppe der alleinerziehenden Mütter bisher keine eigene Lobby hatte – leider auch nicht unter den bekannten Feministinnen – und sich entsprechende Verbände erst in den letzten Jahren formiert haben, wird es wohl noch eine Weile dauern, bis die unerträgliche Ungerechtigkeit auch von der Politik erkannt wird. Leider haben bereits einmal niedergeschriebene Erkenntnisse eine nur sehr kurze Halbwertszeit, sie werden einfach „vergessen“. Die Errungenschaften der Frauen, die Aufdeckung ihrer beklemmenden Geschichte im Patriarchat und der Kampf um die Gleichberechtigung werden vom Patriarchat durch Nichtbeachtung, Verdrehung und Instrumentalisierung wirkungslos gemacht. Sobald die Väter Rechte verlieren, die sie zusammen mit dem Patriarchat gewaltsam installiert hatten, nutzen sie die Geschichtsvergessenheit, um alles rückgängig zu machen. Ilka Schnaars wendet ihre Kritik auch gegen all diejenigen Frauen wie Männer, die behaupten, die heutige Familiengesetzgebung sei ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Mann und Frau, insbesondere ein Fortschritt für die Frau. Sie zeigt auf bewegende Weise, dass das Gegenteil der Fall ist, und nicht nur sie bleibt in Fassungslosigkeit zurück, wie es möglich ist, dass Frauen für ihre eigenen Belange so blind sein können.

Wirkung

Seit Inkrafttreten dieses menschenunwürdigen Familiengesetzes vor 13 Jahren standen Mütter hilflos da, wenn sie zu verstehen versuchten, was ihnen und ihrem Kind da angetan wird – wie es sein kann, dass Unrecht zu Recht erklärt wurde. Ilka Schnaars bringt jetzt – als erste Autorin überhaupt – Licht in den Nebel der Rechtsverdrehung und erklärt Schritt für Schritt, wie es dazu kommen konnte: Mit Feststellungen, die plötzlich nicht mehr galten, mit Aberkennung der Selbstbestimmung der Mutter und ihrer diskriminierenden Diffamierung durch das BVerfG selbst, sowie durch schrittweise Marginalisierung des Schutzes der unverheirateten Mütter, die schon einmal in der Geschichte der Bundesrepublik durch ihr alleiniges Sorgerecht frei waren.

So bedrückend die Fakten auch sind, Ilka Schnaars leitet sicher und verständlich durch den Dschungel der Rechtsentwicklung, die die so empörende Ignoranz des Bundesverfassungsgerichtes und des Gesetzgebers zur Schau stellt. Menschlich integer und mit einer gehörigen Prise Galgenhumor spricht sie aus, was einem dabei unweigerlich durch den Kopf geht. Das Buch ist nicht nur eine Botschaft an das BVerfG, ein dringendes Plädoyer, sondern es ist so spannend zu lesen wie ein Thriller, der leider keine raffinierte Fiktion ist, sondern ungeschminkt die gesetzgeberische Willkür und die dadurch entstandene, täglich erlittene Realität darstellt.

Sorgerecht und väterliche Gewalt – Ein Plädoyer gegen die Gleichwertigkeit der Elternschaft von Mutter und Vater (Fragen an das Bundesverfassungsgericht) von Ilka Schnaars erschienen 2025 im Christel Göttert Verlag

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    Schnaars 2025, S. 299
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    wie es Gerhard Schröder nach seiner Wahl zum niedersächsischen Ministerpräsidenten einmal ausdrückte
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